Brancheninfos - 13.06.2022

Entwurf zur GEG-Novelle sieht Verschärfungen vor

Der Fortschritt von Technologien und Materialien eröffnet im Neubau neue Potenziale, die positive Auswirkungen auf den Heizenergiebedarf sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien haben. Allerdings ist nun zu befürchten, dass mit dem Stopp der EH55-Förderung auch der Anreiz, diese Möglichkeiten umzusetzen, gefährdet ist. Um diesem und auch der aktuellen kritischen Situation des Ukraine-Krieges entgegenzuwirken, liegt ein erster Entwurf zur Anpassung der GEG-Novelle vor. Demnach ist eine Anhebung des gesetzlichen Neubaustandards auf den EH55-Standard geplant. Dies soll aber nur als Zwischenschritt bis zur Einführung des EH40- Standards im Jahr 2025 fungieren. Aus dem Entwurf geht hervor, dass die GEG-Novelle möglichst vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, um Planern und Bauherren genügend Zeit für diese Umstellung zu geben.

 

Der zulässige Primärenergiebedarf eines neuen Wohngebäudes wird somit von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert. Bezüglich der Hüllenanforderungen bei Wohngebäuden soll der HT‘-Wert von 1 auf 0,7 sinken. Für Nichtwohngebäude ist mit einer Verschärfung der zulässigen mittleren U-Werte der Bauteilgruppen zu rechnen. Hierbei darf der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung das 0,5 bis Fünffache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten. Hingegen erhalten Großwärmepumpen beim Primärenergiefaktor einen Bonus, da diese laut Gesetzesentwurf gegenüber Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien benachteiligt werden. Aus diesem Grund ist der Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil in Zukunft mit 1,2 vorgesehen.

 

Weitere Informationen zum aktuellen Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erhalten Sie hier.

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