Brancheninfos - 05.05.2023

Ersatzbaustoffverordnung ab August 2023

Jedes Jahr entstehen über 220 Millionen Tonnen an Bau- und Abbruchabfällen in Deutschland. Der damit bundesweit größte Abfallstrom bietet jedoch ein enormes Recyclingpotenzial. Um dieses nachhaltig zu nutzen, tritt am 1. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Ihr Ziel ist, mehr Ersatzbaustoffe zum Einsatz zu bringen – im Einklang mit den Anforderungen des Grundwassers und Bodenschutzes. In der Verordnung legt der Gesetzgeber bundeseinheitlich fest, was Recyclingbaustoffe sind und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden dürfen.

 

Die Baubranche begrüßt die nach langen Diskussionen eingeführte Ersatzbaustoffverordnung – auch wenn sie noch praxisnaher Nachbesserungen bedarf. Unter anderem wird öffentlich kritisiert, dass Ersatzbaustoffe keinen Produktstatus erhalten, sondern per Definition „Abfall“ bleiben. „Jeder Bauherr, der Recyclingmaterial verwendet, verbaut rein rechtlich gesehen Abfall. Und das führt oft zur Ablehnung“, betont Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Unternehmensentwicklung vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB, Berlin). „Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen.“

 

Die neue Ersatzbaustoffverordnung soll sicherstellen, dass innovative Konzepte beim Einsatz recycelter Baumaterialien qualitätsorientiert und vernünftig umgesetzt werden. Darüber hinaus zählt nun unter anderem Bauschutt aus Ziegel zu den Ersatzbaustoffen. Diesen Fortschritt begrüßt LEIPFINGER-BADER sehr. Seit jeher engagiert sich die Firmengruppe in Form zahlreicher Initiativen für eine nachhaltige Wirtschaft und setzt dabei branchenübergreifend neue Standards. Unter anderem hat LEIPFINGER-BADER im Rahmen eines Forschungsprojektes den Grundstein für eine völlig neue Generation von Mauerziegeln gelegt: Der sogenannte „Kaltziegel“ benötigt kaum Ressourcen und in seiner Produktion keinen Brennprozess. Er besteht aus sortenreinen Ziegelresten in besonders feinen Körnungsgrößen, wie sie auch im Baustoffrecycling der Firmengruppe entstehen. Seit Kurzem kann der massive Kaltziegel in Form einer teilautomatisierten Kleinserienfertigung am Standort Pfeffenhausen hergestellt werden und soll künftig auf deutschen Baustellen verarbeitet werden. In der Praxis kommt er als aufgrund seiner bauphysikalischen Qualitäten als tragender Innenwand-Vollziegel zum Einsatz.

 

Mehr Informationen zur neuen Ersatzbaustoffverordnung ab dem 1.August 2023 erhalten Sie hier.

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