Brancheninfos - 18.04.2023

GEG-Novelle macht KfW55 zum Neubau-Standard

Das 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereint in Deutschland verschiedene Gesetze und ist damit ein zentraler Baustein der Wärmewende. Um die im Gebäudebereich geplanten Klimaziele zu erreichen, verschärfte die Ampelkoalition die Anforderungen nun teilweise. Seit Januar 2023 darf der Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten gegenüber dem des Referenzgebäudes nur noch 55 Prozent betragen – statt wie vorher 75 Prozent. Unberührt bleiben die Anforderungen beim baulichen Wärmeschutz: So sind die H´T- und U-Quer-Werte für die Gebäudehülle weiter gültig. Davon abgesehen regelt der Gesetzesentwurf auch den Umstieg auf „Erneuerbares Heizen“. Demnach sollen neu eingebaute Heizungen ab Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Auf diese Weise will Deutschland einerseits unabhängiger in der Energieversorgung und andererseits klimafreundlicher werden.

 

Für 2025 plant die Bundesregierung, dass Neubauten den KfW-EH 40-Standard erfüllen müssen. Damit darf der Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Referenzgebäudes betragen. Diese Änderung ist schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung verankert. Die seit Januar 2023 geltenden Regelungen sind damit nur ein Zwischenschritt. LEIPFINGER-BADER begrüßt zwar die Bemühungen der Bundesregierung, das Bauen klimafreundlicher zu machen. Allerdings entstehen durch die verschärften Anforderungen auch höhere Baukosten. Hier sollten bessere Förderungen zur Verfügung stehen, damit Bauen auch für den Mittelstand noch möglich bleibt.

 

Mehr Informationen zur GEG-Novelle finden Sie hier.

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