Brancheninfos - 18.04.2023

Neue Rahmenvereinbarung soll serielles und modulares Bauen erleichtern

Zeitersparnis beim Bau, reduzierte Kosten, eine hohe architektonische und städtebauliche Qualität: Diese Vorteile soll die neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ bieten. Das Bundesbauministerium, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW, Berlin) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB, Berlin) haben im März gemeinsam ein europaweites Ausschreibungsverfahren gestartet, das nun abgeschlossen ist. Bis Herbst 2023 soll die Rahmenvereinbarung in Kraft treten.

 

Die neue Rahmenvereinbarung sieht vor, dass „die rund 3000 abrufberechtigten Wohnungsunternehmen aus einem Portfolio einfach und unkompliziert, zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau, Typenmodelle auswählen können,“ erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Auf diese Weise soll die Planungszeit verkürzt und die Baukosten eingedämmt werden. Durch die maschinelle Vorfertigung von Bauteilen würde die Bauzeit zudem verkürzt – und so auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Übergeordnetes Ziel soll laut Axel Gedaschko, Präsident der GdW, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitte der Bevölkerung sein.

 

LEIPFINGER-BADER sieht dieser Rahmenvereinbarung mit Skepsis entgegen. Das Problem beim seriellen und modularen Bauen liegt nämlich nicht an der Genehmigung des Bautypes, sondern an der Bürokratie. So sind die Genehmigungsverfahren in jedem Bundesland unterschiedlich und jedes einzelne Bauvorhaben muss neu beantragt werden. Ein Lösungsansatz wäre hier eine flächendeckende Einführung von Bautypen-Genehmigungen, die in der Rahmenvereinbarung aber nicht verankert ist.

Mehr Informationen zur Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ finden Sie hier.

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