Brancheninfos - 09.10.2023

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen

Nach langwierigen politischen Diskussionen hat der Bundesrat nun die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Mit ihr will die Regierung die Wärmewende einleiten und eine Emissionsminderung vorantreiben. Ab Januar 2024 soll demnach grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dabei wird jedoch zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden. Bestehende Heizungen dürfen vorerst weiterbetrieben werden. Ebenfalls können defekte Heizungen wieder repariert werden. Nur im Falle eines irreparablen Schadens muss auf eine klimafreundliche Heizung umgestiegen werden. Auch gewährt das Gesetz zunächst mehrjährige Übergangsfristen – in Härtefällen können sogar Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden. Bevor ein großflächiger Austausch stattfinden kann, wird eine kommunale Wärmeplanung vorausgesetzt. Diese soll bis spätestens 2028 bundesweit abgeschlossen sein. Aktuell verwenden noch drei Viertel aller Haushalte in Deutschland fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zum Heizen. Mit der Novelle möchte die Ampelregierung Energiesicherheit sowie Klima- und Verbraucherschutz gewährleisten.

 

Ebenfalls wird es laut Novelle eine sozialausgerichtete Förderung geben. Demnach gibt es für jeden Eigentümer eine Grundförderung von 30 Prozent. Darüber hinaus werden je nach Einkommensklasse weitere Fördermittel gewährt. Zusätzlich erhalten all jene, die ihre Heizung vor 2028 austauschen, noch einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent – insgesamt kann so eine Maximalförderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden.

 

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Alle wichtigen Informationen zur GEG-Novelle erhalten Sie hier.

 

Foto: Andrey Popov

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