Brancheninfos - 13.12.2023

Steuererleichterungen für beschleunigtes Bauen

Für beschleunigtes Bauen möchte die Ampel-Regierung die geplanten Steuererleichterungen für den Wohnungsbau noch weiter ausweiten. Bereits heute können bei Neubauten gemäß Energiestandard EH40 QNG fünf Prozent der Herstellungskosten vier Jahre lang von der Steuer abgesetzt werden – sowohl von privaten Investoren als auch Gesellschaften. Um neue Anreize für den Wohnungsbau zu setzen, sollen künftig für Neubauten im Mietwohnbereich, mit Baubeginnanzeige ab 01. Oktober 2023,  sechs Jahre zu sechs Prozent (degressive Abschreibung) steuerlich geltend gemacht werden können.

Außerdem wird die Obergrenze der absetzbaren Herstellungskosten auf 4.800 Euro pro Quadratmeter angehoben (in der Diskussion stehen 5.200 Euro pro Quadratmeter ab 2024). SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi bezeichnet diese Steuererleichterungen als „wirklichen Booster für den Wohnungsbau“.

Mit Stand heute (14.12.2024) wurde bekannt gegeben, dass der Fördertopf für das Programm „klimafreundlicher Neubau (KFN) vorzeitig gestoppt ist. Neue Anträge für die zinsgünstigen Kredite können voraussichtlich ab Anfang 2024 bei der KfW gestellt werden.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie für Ihre Bauprojekte Fördermittel erhalten oder Steuererleichterungen geltend machen können, hilft Ihnen die Bauberatung von LEIPFINGER-BADER gerne weiter. In einem ausführlichen Gespräch führen Sie unsere erfahrenen Fachberater professionell durch das derzeitige Steuer- und Förderdickicht.

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